Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fischer Parkett UG, Klosterdorfer

Chaussee 15, 15344 Strausberg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem

Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier

auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über

Leistungen im Bereich der Bodensanierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt)

gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt

deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN

Leistungen vorbehaltlos ausführt.

  1. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen

Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in

Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer

ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

  1. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet

wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine

Wertung verbunden ist.

  1. Vertragsgegenstand
  2. Grundlage für das Vertragsverhältnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
  • Die Bestimmungen des Auftrages;
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
  • Die dem ANBIETER vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Maße und Planungen;
  • Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen

Gewerbeschutzbestimmungen.

  1. Leistungen
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des

ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen

ANBIETER und KUNDE.

  1. Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die

Sanierung von Böden.

  1. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen

Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

  1. Vertragsschluss
  2. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein

verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der

KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

  1. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann

fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail

oder schriftlich erfolgen.

  1. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und

dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder

die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken

aufzeichnet.

  1. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-

Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen

dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

  1. Vergütung
  2. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem.

Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung

individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.

  1. Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird,

rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach

tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels

eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab. Für erforderliche und/oder

notwendige Arbeitsstunden zur Nachtzeit oder an Sonn-, und Feiertagen werden die

ortsüblichen Zuschläge berechnet.

  1. Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung

erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1

BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.

  1. Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr

als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen

Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung

zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich.

Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen

Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die

wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der

KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der KostenÜberschreitung

zu kündigen.

  1. Der ANBIETER ist berechtigt, wie auch auf Antrag des KUNDEN verpflichtet, die

vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von

zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung,

Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung

notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der

Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw.

Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit

Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem

sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern

der ANBIETER sich nicht in Verzug befindet.

  1. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B.

Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des

KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten

Pauschalvergütung nicht umfasst.

  1. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Leistung einer Anzahlung in

Höhe von 75 % der Gesamtvergütung (nachfolgend „Anzahlung“) verpflichtet. Die

vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar

innerhalb von 7 Tagen. Weitere 10 % der Gesamtvergütung sind unmittelbar nach

Beginn der Arbeiten, weitere 10 % zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten fällig.

Die verbleibenden 5 % der Gesamtvergütung werden nach Abschluss der Arbeiten

als Schlussrechnung fällig gestellt.

  1. Jede grundlegende Planungsanpassung und Konzeptänderung mit mit einer

Pauschale von 499,99 € berechnet. Jede weitere individuelle Planungsänderung hat

einen gesonderten Stundensatz zur Folge, der dem KUNDEN im Rahmen des

Auftrags schriftlich mitgeteilt wird.

  1. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen

Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw.

geltend machen.

  1. Verzug
  2. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem

Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN

beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN

umfassend erbracht wurden.

  1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das

Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht

auszuführen.

  1. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

gem. § 648a BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung

mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der

ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten

ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen.

In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an

Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

  1. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
  2. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst

ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  1. Der KUNDE ist verpflichtet, Anschlüsse an Strom-, Gas-, und Wasser sowie deren

Verbrauch dem ANBIETER und dessen Subunternehmern unentgeltlich zur

Verfügung zu stellen.

  1. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung

gestellten Informationen und Maße wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung

der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

  1. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der ANBIETER das

Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher

Forderungen aus dem Vertrag vor.

  1. Abnahme
  2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung

diesbezüglich die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die

Abnahme nicht verweigert werden.

  1. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS

gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des

ANBIETERS oder auf die Zusendung der Schlussrechnung hin zur Abnahme der

entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich erklärt.

10.Gewährleistung

  1. Angaben des Herstellers zu den vom ANBIETER verwendeten Produkten in der

Produktbeschreibung oder der Werbung stellen keine Aussagen hinsichtlich der

Beschaffenheit des Werkes durch den ANBIETER dar.

  1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und

Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in 12 Monaten ab

dem Zeitpunkt der Abnahme, bzw. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn;

Entsprechendes gilt für das Recht zum Rücktritt und zur Minderung. Diese Frist gilt

nicht:

  1. soweit sich der Mangel gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB auf ein Bauwerk

bezieht;

  1. bei Vorsatz, arglisten Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung

einer seitens des ANBIETERS erteilten Garantie. Die gesetzlichen

Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und des Neubeginns der

Verjährung bleiben unberührt.

  1. Im zuvor genannten Umfang gelten die Haftungsfreizeichnungen und

Einschränkungen der Verjährung auch im Verhältnis zu den Mitarbeitern,

Erfüllungsgehilfen, Vertretern und/oder Beauftragten (insbesondere Sub- und/oder

Nachunternehmer) des ANBIETERS.

  1. Die Mängelansprüche des KUNDEN verjähren also insbesondere gemäß § 634a

Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8 b ff. BGB in 12 Monaten ab Abnahme bei Abschluss

eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-,

Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die

Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion,

Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.

  1. Mängelrügen sind schriftlich gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Dritte,

insbesondere Subunternehmer, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht

befugt.

11.Sicherheitsleistung

  1. Der ANBIETER kann nach Maßgabe des § 650 f BGB vom KUNDEN Sicherheit für

die – auch in Zusatzaufträgen vereinbarte – und noch nicht gezahlte Vergütung

verlangen.

  1. Hat der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung

der Sicherheit bestimmt, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis kündigen.

Kündigt der ANBIETER das Vertragsverhältnis, so ist der ANBIETER berechtigt, die

vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen,

was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch

anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben

unterlässt.

12.Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
  2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER

unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach

Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.

  1. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung

oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der

KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der

KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das

jeweilige Kreditinstitut entstehen.

  1. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen

auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der

KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE

eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür

zusätzlich anfallenden Kosten.

  1. Rechnungen des ANBIETERS sind spätestens nach Abnahme des Werkes

unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom

KUNDEN zu bezahlen.

13.Haftung auf Schadensersatz

  1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

  1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS

oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben

haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER

gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig

verschwiegener Mängel.

  1. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen

vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags

überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig

vertrauen darf.

14.Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene

Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der

Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle

personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

  1. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung

bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich

zu behandeln.

15.Urheberrecht

  1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind

urheberrechtlich geschützt.

  1. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte.

Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu

möglichen Schadensersatzansprüchen.

16.Widerrufsrecht

  1. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen

geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der KUNDE Verbraucher im

Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Erwerb zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder

einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen

sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

  1. Das Recht zum Widerruf erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB dann, wenn der

ANBIETER mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der KUNDE

ausdrücklich Folgendem zugestimmt hat: „Ich stimme der Ausführung des Vertrages

vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen,

dass das Widerrufsrecht mit Durchführung der geschuldeten Leistungen erlischt.“

  1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von

Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kein

Widerrufsrecht zu, wenn es sich hierbei um Verträge zur Lieferung von Waren

handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle

Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig

auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([…], […], […] […]) mittels einer eindeutigen

Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,

diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus

ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von

uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich

etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür

bezahlen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie

es zurück.)

–An […], […], […] […]

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–Name des/der Verbraucher(s)

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

17.Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die

Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist

zur Nennung nicht verpflichtet.

18.Allgemeine Bestimmungen

  1. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des

Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

  1. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder

alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer

Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  1. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der

unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten

in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende

Vertragsauslegung.

  1. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den

KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen

und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der

ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen.

Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht

innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten

Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

  1. Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher

(OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an

einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen.