Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Verbraucher
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fischer Parkett UG, Klosterdorfer
Chaussee 15, 15344 Strausberg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem
Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier
auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über
Leistungen im Bereich der Bodensanierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt)
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt
deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN
Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in
Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer
ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet
wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine
Wertung verbunden ist.
- Vertragsgegenstand
- Grundlage für das Vertragsverhältnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
- Die Bestimmungen des Auftrages;
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
- Die dem ANBIETER vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Maße und Planungen;
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen
Gewerbeschutzbestimmungen.
- Leistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des
ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen
ANBIETER und KUNDE.
- Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die
Sanierung von Böden.
- Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen
Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein
verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der
KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
- Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann
fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail
oder schriftlich erfolgen.
- Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und
dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder
die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken
aufzeichnet.
- Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-
Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen
dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
- Vergütung
- Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem.
Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung
individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.
- Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird,
rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach
tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels
eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab. Für erforderliche und/oder
notwendige Arbeitsstunden zur Nachtzeit oder an Sonn-, und Feiertagen werden die
ortsüblichen Zuschläge berechnet.
- Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung
erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1
BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
- Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr
als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen
Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung
zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich.
Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen
Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die
wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der
KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der KostenÜberschreitung
zu kündigen.
- Der ANBIETER ist berechtigt, wie auch auf Antrag des KUNDEN verpflichtet, die
vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von
zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung,
Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung
notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der
Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw.
Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit
Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem
sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern
der ANBIETER sich nicht in Verzug befindet.
- Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B.
Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des
KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten
Pauschalvergütung nicht umfasst.
- Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Leistung einer Anzahlung in
Höhe von 75 % der Gesamtvergütung (nachfolgend „Anzahlung“) verpflichtet. Die
vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar
innerhalb von 7 Tagen. Weitere 10 % der Gesamtvergütung sind unmittelbar nach
Beginn der Arbeiten, weitere 10 % zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten fällig.
Die verbleibenden 5 % der Gesamtvergütung werden nach Abschluss der Arbeiten
als Schlussrechnung fällig gestellt.
- Jede grundlegende Planungsanpassung und Konzeptänderung mit mit einer
Pauschale von 499,99 € berechnet. Jede weitere individuelle Planungsänderung hat
einen gesonderten Stundensatz zur Folge, der dem KUNDEN im Rahmen des
Auftrags schriftlich mitgeteilt wird.
- Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw.
geltend machen.
- Verzug
- Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem
Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN
beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN
umfassend erbracht wurden.
- Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das
Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht
auszuführen.
- Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
gem. § 648a BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung
mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der
ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten
ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen.
In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an
Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
- Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
- Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst
ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Der KUNDE ist verpflichtet, Anschlüsse an Strom-, Gas-, und Wasser sowie deren
Verbrauch dem ANBIETER und dessen Subunternehmern unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen.
- Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung
gestellten Informationen und Maße wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung
der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
- Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der ANBIETER das
Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher
Forderungen aus dem Vertrag vor.
- Abnahme
- Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung
diesbezüglich die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die
Abnahme nicht verweigert werden.
- Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS
gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des
ANBIETERS oder auf die Zusendung der Schlussrechnung hin zur Abnahme der
entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich erklärt.
10.Gewährleistung
- Angaben des Herstellers zu den vom ANBIETER verwendeten Produkten in der
Produktbeschreibung oder der Werbung stellen keine Aussagen hinsichtlich der
Beschaffenheit des Werkes durch den ANBIETER dar.
- Die Ansprüche des KUNDEN auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und
Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in 12 Monaten ab
dem Zeitpunkt der Abnahme, bzw. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn;
Entsprechendes gilt für das Recht zum Rücktritt und zur Minderung. Diese Frist gilt
nicht:
- soweit sich der Mangel gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB auf ein Bauwerk
bezieht;
- bei Vorsatz, arglisten Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung
einer seitens des ANBIETERS erteilten Garantie. Die gesetzlichen
Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und des Neubeginns der
Verjährung bleiben unberührt.
- Im zuvor genannten Umfang gelten die Haftungsfreizeichnungen und
Einschränkungen der Verjährung auch im Verhältnis zu den Mitarbeitern,
Erfüllungsgehilfen, Vertretern und/oder Beauftragten (insbesondere Sub- und/oder
Nachunternehmer) des ANBIETERS.
- Die Mängelansprüche des KUNDEN verjähren also insbesondere gemäß § 634a
Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8 b ff. BGB in 12 Monaten ab Abnahme bei Abschluss
eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-,
Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die
Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion,
Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
- Mängelrügen sind schriftlich gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Dritte,
insbesondere Subunternehmer, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht
befugt.
11.Sicherheitsleistung
- Der ANBIETER kann nach Maßgabe des § 650 f BGB vom KUNDEN Sicherheit für
die – auch in Zusatzaufträgen vereinbarte – und noch nicht gezahlte Vergütung
verlangen.
- Hat der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung
der Sicherheit bestimmt, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis kündigen.
Kündigt der ANBIETER das Vertragsverhältnis, so ist der ANBIETER berechtigt, die
vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen,
was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben
unterlässt.
12.Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
- Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER
unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach
Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung
oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der
KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der
KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das
jeweilige Kreditinstitut entstehen.
- Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen
auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der
KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE
eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür
zusätzlich anfallenden Kosten.
- Rechnungen des ANBIETERS sind spätestens nach Abnahme des Werkes
unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom
KUNDEN zu bezahlen.
13.Haftung auf Schadensersatz
- Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
- Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben
haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER
gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig
verschwiegener Mängel.
- Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen
vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
14.Datenschutz, Geheimhaltung
- Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene
Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle
personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
- Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich
zu behandeln.
15.Urheberrecht
- Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.
- Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte.
Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu
möglichen Schadensersatzansprüchen.
16.Widerrufsrecht
- Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der KUNDE Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Erwerb zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder
einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen
sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
- Das Recht zum Widerruf erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB dann, wenn der
ANBIETER mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der KUNDE
ausdrücklich Folgendem zugestimmt hat: „Ich stimme der Ausführung des Vertrages
vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen,
dass das Widerrufsrecht mit Durchführung der geschuldeten Leistungen erlischt.“
- Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kein
Widerrufsrecht zu, wenn es sich hierbei um Verträge zur Lieferung von Waren
handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([…], […], […] […]) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von
uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich
etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür
bezahlen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
–An […], […], […] […]
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
17.Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die
Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist
zur Nennung nicht verpflichtet.
18.Allgemeine Bestimmungen
- Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des
Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
- Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder
alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer
Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
- Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten
in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende
Vertragsauslegung.
- Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den
KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen
und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der
ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen.
Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
- Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher
(OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.